Die Vergütung für die von der Kanzlei geleisteten Dienste wird individuell im Vertrag mit jedem Kunden vereinbart, abhängig von Art und Schwierigkeitsgrad als auch von notwendigem Arbeitsaufwand des Juristen. Die Kanzlei verwendet folgende Verrechnungssysteme:

  • System für individuelle Vergütung – Vergütung wird separat für jede beauftragte Dienstleistung verrechnet;
  • 2-Pauschalvergütung wird bei Beauftragung der dauerhaften Rechtshilfe verwendet, Vergütungssumme bleibt konstant und wird durch den Monatssatz bestimmt;

In den Gerichtsverfahren die Grundlagen für das Festsetzen des Preises bilden die Sätze, die in der Anordnung des Gerechtigkeitsministeriums vom 28 September 2002, im Thema der Gebühren  festgesetzt wurden.  Gebühren für die Rechtssachen der Juristen und Kosten des Fiskus für Rechtshilfe, die vom Juristen vom Amts wegen geleistet wurde (GB vom 2002, Nr. 163 Pos. 1349 mit späteren Änderungen).